Mitgliedschaft

Mitgliedschaft beim TSC Mannheim-Ludwigshafen e.V.

Wenn Du Clubmitglied werden möchtest, musst Du eine ausgefüllte und handschriftlich unterzeichnete Beitrittserklärung per Post (siehe Kontakte) an den Clubvorstand richten. Das Mindestalter beträgt 8 Jahre, wobei bei Minderjährigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten erforderlich ist. Die Beitrittserklärung und eine Übersicht über die aktuellen Mitgliedsbeiträge findest Du auf dieser Seite. Aber vielleicht möchtest Du uns erst einmal kennen lernen. Gelegenheit hierzu bietet u.a. ein Probetraining.

Das beinhaltet die Mitgliedschaft

  • Tauchausbildung zum Selbstkostenpreis
  • kostenlose Nutzung der Bäder während der Trainings- und Ausbildungszeiten
  • Leihmöglichkeit von clubeigenen Ausrüstungsgegenständen (gegen kleine Spende)
  • Nutzung des clubeigenen Gelände im Naherholungsgebiet “Blaue Adria” bei Altrip
  • weltweite Zusatzversicherung durch den Gerling Konzern (nur aktive Mitglieder)
  • Hotline des VDST (ärztliche Betreuung, Rettungsflug, Druckkammer, …)
  • der “Sporttaucher” – das offizielle Organ des VDST (nur für aktive Mitglieder)
  • regelmäßige Rundschreiben mit Informationen aus dem Club für seine Mitglieder
  • Leihen von Büchern aus der Clubbibliothek
  • … und natürlich viel Spaß …

Mitgliedsbeiträge gültig ab 1.4.2008

Auf der Hauptversammlung am 11.3.2008 wurden neue Beiträge und Gebühren festgelegt, die ab 1.4.2008 Gültigkeit haben, und auf der Währung EURO basieren.

Aufnahmegebühr (einmalig)
Jugendliche (bis 18 Jahre), Schüler, Studenten25,00
Erwachsenen, Einzelmitgliedschaft50,00
Familien80,00
Jahresbeitrag
Jugendliche (bis 18 Jahre), Schüler, Studenten50,00
Erwachsenen, Einzelmitgliedschaft110,00
Familien* (genaue Angabe der Personen)180,00
Passive Mitglieder60,00
* Im Rahmen einer Familienmitgliedschaft können Kinder nur bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres Vereinsmitglied sein. Ausnahmen bis zur Vollendung des 24. Lebensjahres gelten für Schüler, Auszubildende und Studenten bei Vorlage eines entsprechenden Nachweises bis spätestens 15.01. eines Jahres.
Adriagebühren (jährlich) gültig ab 1.1.2015
Wohnwagen auf dem Clubgelände200,00
Zelte für Mitglieder*
* Die Zelte dürfen wegen der Rasenfläche höchstens 2 Wochen an der selben Stelle stehen.

Beitrittserklärung

Bevor Du die Beitrittserkärung abschickst, solltest Du diese sorgfältig ausfüllen und hand- schriftlich unterzeichnen. Bei Minderjährigen ist eine Einverständniserklärung der Erziehungs- berechtigten erforderlich. Bitte denke auch an die Passbilder. (Download Beitrittserklärung)

Änderungsmitteilung

Hier Änderungsmitteilung (Anschrift, Bankverbindung)
Online Formular Änderung der Kontaktdaten oder Bankverbindung
PDF zum download Download

Tauchtauglichkeitsbescheinigung

Die Tauchtauglichkeitsbescheinigung muss in regelässigen Abständen erneuert werden und muss von einem Arzt nach einer tauchmedizinischen Untersuchung schriftlich bestätigt wer- den. Aus versicherungstechnischen Gründen darf ohne diese Bescheinigung nicht am Tauch- kurs (praktischer Teil) teilgenommen werden. Immer mehr Tauchbasen weltweit verlangen einen schriftlichen Nachweis eines Arztes über die Tauchtauglichkeit, bevor man die Unter- wasserwelt betreten darf. Der Nachweis kann auch in anderer Form erbracht werden (z.B. durch einen Eintrag im Tauchpass). Die Untersuchung wird in aller Regel nicht von der Krankenkasse übernommen und muss demnach selbst getragen werden. Da es keine festen Sätze gibt, können die Arzthonorare sehr unterschiedlich sein. Es lohnt sich, die Kosten vor der Untersuchung zu erfragen und zu vergleichen. (Download Tauchtauglichkeitsbescheinigung)

Das Untersuchungsintervall ist vom Lebensalter abhängig.
Die GTÜM empfiehlt die Untersuchung:

  • spätestens nach 2 Jahren, wenn Sie zwischen 18 und 39 Jahren alt sind
  • spätestens nach 1 Jahr, wenn Sie unter 18 Jahren alt sind
  • spätestens nach 1 Jahre, wenn Sie 40 Jahre oder älter sind